Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben (GPLA)

Was wird bei der GPLA geprüft?

Durch ein Dienstverhältnis entstehen sowohl für den Dienstgeber als auch für den Dienstnehmer gewisse Verpflichtungen. Für den Dienstgeber besteht eine dieser Verpflichtungen in der Besorgung des Melde- und Beitragswesens für die von ihm beschäftigten Dienstnehmer. Den Arbeitgeber trifft die volle Last der ordnungsgemäßen Durchführung der Anmeldungen (vor Dienstbeginn) und Abmeldungen, der Ermittlung der Beitragsgrundlagen für die sich daraus ergebenden Sozialversicherungsbeiträge sowie der zeitlich korrekten Beitragsabfuhr. Diese Aufgaben bilden die Basis für künftige Pensionsansprüche sowie für Ansprüche der Versicherten im Bezug auf Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit.

Die Grundlage für die Prüfungen der Sozialversicherung, der Lohnsteuer sowie der Kommunalsteuer wird von gleichen Aufzeichnungen (z.B. Lohnkonten und Buchhaltung) geliefert.

Eine GPLA wird dabei von einem Prüforgan der Sozialversicherung oder der Finanzverwaltung (wechselseitig) durchgeführt.

 Die gemeinsame Prüfung betrifft welche lohnabhängigen Abgaben?

Im Bereich der Sozialversicherung werden die Kranken-, Unfall-             und Pensionsversicherungsbeiträge, die Arbeitslosenversicherungsbeiträge sowie alle Umlagen und Beiträge, welche vom Krankenversicherungsträger treuhänderisch eingehoben werden (u.a. sind dies: Arbeiterkammerumlage, Landarbeiterkammerumlage, Wohnbauförderungsbeitrag, Schlechtwetterentschädigungsbeitrag, Insolvenz-Entgeltsicherungszuschlag, Nachtschwerarbeitsbeitrag, BMSVG-Beitrag).

Bzgl. des Finanzbereichs sind dies die Lohnsteuer, der Dienstgeberbeitrag sowie der Dienstgeberzuschlag zum Familienlastenausgleichsfond. Die Korrekte Abfuhr der Kommunalsteuer wird für die Gemeinden und die Städte geprüft.

Welche Ziele verfolgt der Gesetzgeber?

Das Ziel der gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben ist die Entlastung der Dienstgeber im administrativen Bereich und die Schaffung von Synergieeffekten in der Verwaltung.

Diese Synergieeffekte werden erzielt:

  • Für die Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben ist nur noch ein Prüfungsvorgang notwendig. Daher gibt es nur noch eine Prüfungsanmeldung und einen Außendienstvorgang.
  • Die Information ist einheitlich.
  • Für die Beratung der Dienstgeber in allen lohnabgabenbezogenen, versicherungs- und beitragsrechtlichen Fragen bleibt mehr Zeit. Dadurch wird die Rechtssicherheit sowie die Beitrags- und Abgabenkontinuität erhöht.
  • Sollten Beiträge mit mehreren Gebietskrankenkassen abgerechnet werden oder werden für mehrere Betriebe (Tochterfirmen, Konzernbetriebe etc.) entsprechende Aufzeichnungen geführt, so kann dies bei der Ankündigung der GPLA bekannt gegeben werden. So wird gewährleistet, dass im Sinne einer ökonomischen Vorgehensweise für all diese Betriebe und Beitragskonten die Beitragsprüfungen in einem Zuge durchgeführt werden.
  • Eine gegenseitige Übermittlung von beitrags- und abgabenrelevanten Daten ermöglicht eine verbesserte automationsunterstützte laufende Kontrolle durch die einhebenden Institutionen sowie eine gezielte Prüfungsauswahl.
  • Es kann eine Erhöhung der Prüfungsdichte im Bereich der Lohnsteuer- und Kommunalsteuerprüfung erreicht werden.

Welche Rahmenbedingungen gibt es?

Die dienstliche Zuordnung der Prüfer zu ihren jeweiligen Behörden, Finanzverwaltung oder Krankenversicherungsträger, bleibt weiterhin bestehen. Sie treten im Zuge der gemeinsamen Prüfung als Sachverständige auf. Jenes Ergebnis, welches der Prüfer feststellt, wird der jeweils zuständigen Institution, also dem Krankenversicherungsträger, dem Finanzamt sowie der Stadt oder Gemeinde, bekanntgegeben. Danach sind die einzelnen Institutionen für die weitere Verarbeitung der jeweiligen Feststellung verantwortlich.


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Quellen: wko.at, bmf.gv.at